Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Version März 2024 in englischer Sprache
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse und Seminare der Swiss Education Company GmbH
(nachfolgend „Swiss Education Company“ genannt) gegenüber ihren Kurs- und Seminarteilnehmern (nachfolgend „Kursteilnehmer“
genannt). Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von Swiss Education Company vorgenommen wurden, werden dem Kursteil-
nehmer schriftlich oder per E-Mail an die vom Kursteilnehmer angegebene (E-Mail-)Adresse bekannt gegeben. Sie gelten als geneh-
migt, wenn der Kursteilnehmer nicht schriftlich oder per E-Mail innerhalb von 4 Wochen Widerspruch erhebt. Der Kursteilnehmer muss
Swiss Education Company sämtliche Änderungen seiner (E-Mail-)Adresse mitteilen. Die Zustellung an nicht mehr aktuelle (E-Mail-)Ad-
ressen hindert die Wirksamkeit von Zustellungen nicht, sofern die Änderungen nicht mitgeteilt wurden.
2. Anmeldung
Die Anmeldung für einen Kurs bzw. ein Seminar muss schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen. Der Kursteil-
nehmer erhält das Anmeldeformular per E-Mail oder auf Wunsch per Post. Zusammen mit dem Anmeldeformular wird die Kursaus-
schreibung verschickt, welche integralen Vertragsbestandteil bildet. Das Formular muss handschriftlich unterzeichnet und anschlies-
send entweder im Original per Post oder als Scan per Mail verschickt werden. Alternativ ist auch eine Anmeldung über die Webseiten
von Swiss Education Company möglich, bei welcher die AGB ebenfalls akzeptiert werden müssen. Bei der Anmeldung des Kursteilneh-
mers (mit schriftlichem Anmeldeformular oder über Webseite) handelt es sich um einen verbindlichen und unwiderruflichen Antrag. Der
Kursteilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung, sofern Swiss Education Company die Teilnahme nicht innert fünf Arbeitstagen (Montag
bis Freitag; Feiertage des Bundes und des Kantons Zürich massgeblich) ablehnt. Der Vertrag wird (i) mit der Anmeldebestätigung oder
(ii) mangels ausdrücklicher Ablehnung innert angemessener Frist für beide Seiten verbindlich.
3. Finanzielle Bestimmungen
Die Bezahlung via Monatsrate ist ab einer Kurslänge von 2 Monaten möglich, nicht aber für kürzere Kurse und Seminare.
Bei der Online-Bezahlung mit Monatsraten mittels Kredit- bzw. Debitorenkarte wird die erste Monatsrate 5 Tage nach dem Datum der
Anmeldung fällig. Die weiteren Monatsraten sind jeweils in einem Intervall von 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der ersten Rate fällig.Die Anzahl der Monatsraten wird durch die Dauer des Kurses in Monaten bestimmt.
Bei der Bezahlung mit Monatsraten mittels QR- Rechnung wird die Anzahlung von 20% 5 Tage nach dem Datum der Anmeldung fällig.
Der Restbetrag ist in Monatsraten jeweils in einem Intervall von 30 Tagen ab Kursbeginn fällig. Die Anzahl der Monatsraten wird durch die Dauer des Kurses in Monaten -1 Monat bestimmt. (z.B. Kurslänge von 6 Monaten: 1 Anzahlung und 5 Monatsraten).
Im Falle der einmaligen Zahlung besteht ein Anspruch auf einen Skonto-Abzug von 3 %, sofern innerhalb von 5 Tagen seit der Anmel-
dung bezahlt wird. Die Forderung ist ab dem Tag der Anmeldung fällig. Der Skonto-Abzug muss bei der QR- Rechnung durch den Kurs-
teilnehmer selbstständig vorgenommen werden. Bei einer Zahlung ohne Skonto-Abzug kann der Kursteilnehmer den unterlassenen
Abzug innerhalb von 6 Monaten seit Zahlungseingang zurückfordern. Aufgrund der manuellen Zusatzaufwände seitens Swiss Education
Company wird in diesem Fall ein Unkostenbeitrag von CHF 25.00 vom zurückzuerstattenden Skonto-Guthaben abgezogen. Es wird
kein Unkostenbeitrag verrechnet, sofern der unterlassene Skonto-Abzug in eine Gutschrift umgewandelt wird, die beim Kauf von weite-
ren Kursen und Produkten innerhalb von 2 Jahren in Abzug gebracht werden kann. Bei Kursen, welche weniger als zwei Monate
dauern, sowie bei Produkten/Kits gibt es keine Berechtigung für den Skonto-Abzug.
Der Ausbildungsplatz wird erst nach Eintreffen der Zahlung garantiert, was jedoch den Kursteilnehmer nicht von der Zahlungspflicht
des ausstehenden Betrages entbindet.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungspflichten wird ein Verzugszins von 5 % p.a. verrechnet. Ferner wird bei der zweiten und letzten Mah-
nung ein Unkostenbeitrag von CHF 20.00 verrechnet. Bei Verzug einer Monatsrate um mehr als 30 Tage werden sämtliche Raten mit Zinsen und Kosten sofort zur Zahlung fällig.
Im Kursgeld sind die Theorieunterlagen und das Zertifikat/Diplom sowie die Mehrwertsteuer inbegriffen. Nicht inbegriffen im Kurs/Semi-
nar sind die Schulmaterialien und das persönliche Verbrauchsmaterial/Berufswerkzeug, welches durch die Kursteilnehmer bezahlt wer-den muss. Für die Wiederholung der Abschlussprüfung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 200.00 verrechnet.
Nach Ablauf der gesetzten Frist in der zweiten Mahnung oder bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen wird die offene Forde-
rung ohne weitere Mitteilung an den Inkasso-Partner der Swiss Education Company abgetreten. Es entstehen Zusatzgebühren, die auf https://fairpay.ch abgerufen werden können und durch den Kursteilnehmer durch die Anmeldung akzeptiert werden.
Für Einzahlungen am Postschalter entstehen Gebühren, welche Swiss Education Company gemäss Verursacherprinzip den Kursteil-
nehmer weiter belasten kann. Um unnötige Gebühren zu vermeiden, empfiehlt Swiss Education Company ihren Kursteilnehmern des-
halb, die Rechnung online oder durch schriftlichen Zahlungsauftrag an ihre Bank bzw. die Post zu begleichen.
Die Verlängerung eines Kurses wird anteilsmässig in Bezug auf das Total des Kursgeldes verrechnet. Die Verlängerung bedarf einer
erneuten Anmeldung des Kursteilnehmers.
Für nachträgliche Namensänderungen auf Zertifikaten und Diplomen wird ein Unkostenbeitrag von CHF 150.00 verrechnet.
Eine allfällige Kostenübernahme des Kursgeldes durch Dritte (Arbeitgeber, Versicherung, Arbeitslosenkasse, Gewerkschaft, andere
Person etc.) liegt in der alleinigen Verantwortung des Kursteilnehmers. Swiss Education Company empfiehlt deshalb, dies vor der ver-
bindlichen Kursanmeldung zu klären.
Bei einigen Beauty Seminaren muss der Kursteilnehmer zur Gewährleistung der Schulungsziele auch das entsprechende Kit erwerben.
Swiss Education Company erwähnt dies in solchen Fällen in der Kursausschreibung auf ihrer Webseite. Durch die Anmeldung verpflich-
tet sich der Kursteilnehmer unter Vorbehalt einer allfälligen Ablehnung durch Swiss Education Company zum entsprechenden Kauf.
4. Absage und Verschiebung durch Swiss Education Company
Bei einem Mangel an Kursteilnehmern behält sich Swiss Education Company das Recht vor, den Kurs bzw. das Seminar zu verschie-
ben, zusammenzuführen oder ausfallen zu lassen. Swiss Education Company kommuniziert neue Kursdaten und Ausfälle schriftlich an
den Kursteilnehmer.
Bei einem Wechsel des Kurstages oder einer Verschiebung des Kurses um mehr als 3 Monate gilt folgende Vereinbarung: Falls das
neue Kursdatum dem Kursteilnehmer nicht passt, so kann der Kursteilnehmer innerhalb von 10 Tagen das neue Kursdatum schriftlich
ablehnen. In diesem Fall wird der Vertrag vor Kursbeginn per sofort aufgelöst und eine bereits erfolgte Zahlung zurückerstattet. Ansons-
ten gilt das neue Kursdatum als vom Kursteilnehmer akzeptiert.
Eine analoge Regelung erfolgt auch für Kurse nach Kursbeginn, bei welchen einzelne Module ausfallen, die nicht vor- oder nachgeholt
werden können. Zu viel bezahltes Kursgeld wird in diesem Fall pro Rata zurückerstattet.
Bei Ereignissen, welche nicht im Einflussbereich der Swiss Education Company liegen (z.B. behördlich angeordneter Lockdown auf-
grund einer Pandemie) wird der Vertrag weitergeführt und die verpassten Lektionen werden nachgeholt, auch wenn der Schulbetrieb während mehreren Wochen ruhen muss.
Für Verschiebungen von Kursen, welche zunächst durch den Kursteilnehmer verschoben wurden, sind die Regelungen nach Ziff. 6
nachstehend anwendbar.
5. Kündigung durch Swiss Education Company
Swiss Education Company hat das Recht zur fristlosen Auflösung des Aus- bzw. Weiterbildungsvertrages aus wichtigen Gründen. Ein
solcher liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer mit der Bezahlung des Kursgeldes (sowohl bei Raten- als auch bei Einmal-zahlung) mehr als 30 Tage in Verzug ist. Dies entbindet den Kursteilnehmer aber nicht von der Bezahlung des Kursgeldes für er-
brachte Kurse oder für Kurse, für die kein Nachfolgeteilnehmer gefunden werden kann und/oder bereits Dispositionen getroffen wurden.
6. Kündigung, Verschiebung oder Wechsel durch den Kursteilnehmer
Der Aus- bzw. Weiterbildungsvertrag kann jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist der Kurs-
teilnehmer zum Ersatze des der Swiss Education Company verursachten Schadens verpflichtet. Beim vorliegenden Aus- bzw. Weiterbil-
dungsvertrag gilt ein Widerruf bzw. eine Kündigung auf Grund bereits getroffener Dispositionen als unzeitig, wenn er mitten im Semes-
ter oder kurz vor Unterrichtsbeginn, d.h. bis 4 Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Weiterbildung, erfolgt; ausser der Kursteilnehmer kann
nachweisen, dass die Swiss Education Company dazu begründeten Anlass gegeben hat. Für den Fall eines Widerrufs bzw. einer Kün-
digung zur Unzeit wird nachfolgende Konventionalstrafe vereinbart: Bei einer Kündigung / einem Widerruf bis 4 Wochen vor Beginn der
Aus- bzw. Weiterbildung muss 30 % des Kursgeldes bezahlt werden. Bei einer Kündigung / einem Widerruf von weniger als 4 Wochen
vor Beginn der Aus- bzw. Weiterbildung muss 100% des Kursgeldes bezahlt werden.
Bei Verschiebungen bis 4 Wochen vor Beginn der geplanten Aus- bzw. Weiterbildung muss eine Anzahlung im Sinne einer Konventio-
nalstrafe von 30% fristgerecht bezahlt werden, welche dann für die später stattfindende Aus- bzw. Weiterbildung zur Hälfte angerechnet
wird. Bei Verschiebungen von weniger als 4 Wochen vor Beginn der geplanten Aus- bzw. Weiterbildung wird eine Entschädigung im
Sinne einer Konventionalstrafe von 30% des Kursgeldes fällig, welche innert 10 Tagen zu bezahlen ist und nicht für die später stattfin-
dende Aus- bzw. Weiterbildung angerechnet wird. Verschiebungen nach Beginn der geplanten Aus- bzw. Weiterbildung sind nicht mög-
lich, es muss in jedem Fall 100% des Kursgeldes bezahlt werden.
Eine Verschiebung des Kurses ist für maximal zwei Jahre ab Beginn der geplanten Aus- bzw. Weiterbildung möglich. Danach kommen
rückwirkend auf den Zeitpunkt des Antrages für die Kursverschiebung die vertraglichen Bestimmungen über die Kündigung zur Anwen-
dung (inkl. der Anwendung des Verzugszinses von 5 % p.a.). Bei Verschiebungen, welche bis 4 Wochen vor Beginn der ursprünglich
geplanten Aus- bzw. Weiterbildung vorgenommen wurden, verfällt folglich nach Ablauf von zwei Jahren der Anspruch auf eine hälftige
Anrechnung der entrichteten Anzahlung von 30% im Sinne der Konventionalstrafe. Bei Verschiebungen, welche weniger als 4 Wochen
vor Beginn der ursprünglich geplanten Aus- bzw. Weiterbildung vorgenommen wurden, sind nach Ablauf von zwei Jahren die restlichen
70% des Kursgeldes inkl. Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt des Antrages der Kursverschiebung geschuldet, welche innert 10 Tagen zu
bezahlen sind.
Swiss Education Company hat bei einer Kursverschiebung vor Kursbeginn durch den Kursteilnehmer zwei Jahre Zeit einen Ersatzkurs
anzubieten, zumal einige Kurse aufgrund der kleinen Nachfrage aus wirtschaftlichen Gründen nur unregelmässig angeboten werden.
Bei einem Ersatzkurs mehr als 3 Monate nach dem ursprünglichen Kurs, kann der Kursteilnehmer innerhalb von 10 Tagen das neue
Kursdatum schriftlich ablehnen. In diesem Fall wird der Vertrag per sofort aufgelöst, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung der ange-
zahlten Konventionalstrafe von 30% besteht. Erfolgt innerhalb der 10 Tagen keine Rückmeldung durch den Kursteilnehmer, gilt das
neue Kursdatum als vom Kursteilnehmer akzeptiert.
Falls innerhalb der Zweijahresfrist kein Ersatzkurs angeboten wird, so wird obige Konventionalstrafe nach Abzug einer Entschädigung
für Umtriebskosten von CHF 200 zurückerstattet.
Kein Anspruch für einen Ersatzkurs und die Rückerstattung der Konventionalstrafe besteht bei Kursverschiebungen durch den Kursteil-
nehmer nach Kursbeginn.
Ein Wechsel des Kurses nach Beginn der geplanten Aus- bzw. Weiterbildung ist nur möglich, wenn es sich um den gleichen Kurs han-
delt und dieser bereits am Laufen ist (zum Beispiel an einem anderen Wochentag). Für den Wechsel des Kurses wird ein Unkostenbei-
trag von CHF 200.00 fällig, welcher innert 10 Tagen seit der Bestätigung des Wechsels zu bezahlen ist. Die Zahlungsfrist des Kursgel-
des bleibt beim Wechsel unverändert.
Bei mehrsemestrigen Kursen (bspw. Coiffeur-Kurs) ist das Kursgeld des Semesters und nicht die gesamten Aus- bzw. Weiterbildungs-
kosten über alle Semester massgebend.
Kündigungen und Verschiebungen müssen schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Für alle vertraglichen Anpassungen aus Kündigun-
gen und Verschiebungen wird zwingend eine schriftliche Stellungnahme einer zeichnungsberechtigten Person von Swiss Education
Company benötigt. Anderweitige Absprachen mit nicht zeichnungsberechtigten Mitarbeitern betreffend vertragliche Anpassung sind
damit nichtig.
7. Vertragsverlängerung bei mehrsemestrigen Kursen bzw. Seminaren
Bei mehrsemestrigen Kursen bzw. Seminaren wird der Vertrag automatisch und stillschweigend für das nachfolgende Semester verlän-
gert, ausser der Kursteilnehmer kündigt spätestens einen Monat vor Beginn des neuen Semesters schriftlich per Einschreiben. Nicht
anwendbar ist diese Kündigungsklausel, wenn keine automatische Vertragsverlängerung erfolgt und der Kurs nicht in einzelnen Semes-tern ausgeschrieben und buchbar ist. Aktuell (Stand 5. März 2024) ist lediglich die Coiffeur-Ausbildung in einzelnen Semestern buchbar.
Swiss Education Company garantiert für die weiteren Semester die gleichen Konditionen, sofern die gesamte Ausbildung ohne Unter-
bruch durchlaufen wird.
8. Pflichten von Swiss Education Company
Swiss Education Company vermittelt den Kursteilnehmern die Inhalte, welche in der Kurs- bzw. Seminarausschreibung aufgeführt sind.
Die Ausbildungen finden in den Räumlichkeiten von Swiss Education Company statt.
Swiss Education Company verpflichtet sich zur Durchführung des Kurses bzw. Seminars gemäss der Kurs- bzw. Seminar-Ausschrei-
bung im Internet. Die Kurszeiten sind aus den Kursausschreibungen ersichtlich. Falls kurzfristig eine Lehrkraft ausfällt, so ist Swiss Edu-
cation Company bemüht, einen geeigneten Ersatz zu suchen. Falls ein solcher aber kurzfristig nicht gefunden werden kann, so werden
die ausgefallenen Stunden in Absprache mit den Kursteilnehmern vor- oder nachgeholt.
Die Kurse werden in verschiedenen Sprachen angeboten. Das aktuelle Angebot findet sich auf den Webseiten der Swiss Education
Company, welche einen integralen Vertragsbestandteil bilden. Die Kursunterlagen und theoretischen Lektionen sind in der gewünschten
Sprache verfügbar. Die praktischen Übungen finden teilweise in gemischten sprachlichen Gruppen statt, was den Austausch mit ande-
ren Kulturen ermöglicht. Die Korrespondenz durch die Schulleitung und Kursadministration erfolgt für den Kursstandort in Zürich in
Deutsch und für den Kursstandort in Lausanne in Französisch.
Swiss Education Company hat jederzeit das Recht, die Kurs- bzw. Seminarinhalte anzupassen (z.B. Aufnahme neuer Techniken auf-
grund veränderter Marktgegebenheiten) sowie die Reihenfolge der Lernziele und -inhalte anzupassen.
Swiss Education Company verpflichtet sich, sämtliche Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit (z.B. Maskenpflicht) stets einzuhalten
und durchzusetzen.
Am Kursstandort in Zürich bietet Swiss Education Company auf Verlangen einen Parkplatz für CHF 15.00 pro Tag bzw. CHF 7.50 pro
halben Tag an. Aufgrund des begrenzen Parkplatzangebotes empfiehlt sich eine vorzeitige Reservierung; ein Parkplatz wird nicht ga-
rantiert.
9. Pflichten des Kursteilnehmers
Der Kursteilnehmer obliegt pünktliches und regelmässiges Erscheinen und Teilnahme an der Ausbildung. Bei mehr als 20 % Absenzen
behält sich Swiss Education Company das Recht vor, den Kursteilnehmer nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen zu lassen. In
solchen Fällen besteht aber die Möglichkeit, die verpassten Lektionen kostenpflichtig nachzuholen.
Fehlen auf Grund von Krankheit, Ferien oder beruflichen Gründen entbindet den Kursteilnehmer nicht von der Vertragserfüllung. In
diesen Fällen bemühen sich die Parteien, eine gemeinsame Lösung zu finden. Bei Fehlzeiten von mehr als 10 Tagen aufgrund vonKrankheit oder Unfall und bei Vorliegen eines Arztzeugnisses werden die verpassten Lektionen nachgeholt. Der Anspruch auf Nachho-
lung besteht höchstens für zwei Jahre und nur bei fortlaufender Einsendung des Arztzeugnisses. Es besteht kein Anspruch auf Rücker-
stattung des Kursgeldes aufgrund von Fehlzeiten. Rückdatierte Arztzeugnisse werden bis maximal 7 Tage akzeptiert.
Im Praxisunterricht darf bei Beauty-Kursen und -Seminaren keine Strassenkleidung getragen werden; es muss eine adäquate Berufs-
kleidung (weisse Arbeitskleidung bzw. Schürze für Coiffeur-Fachschule) gemäss den Anweisungen der Schulleitung benutzt werden.
Für die Strassenkleidung stellt Swiss Education Company geeignete Garderobenschränke zur Verfügung.
Der Kursteilnehmer verpflichtet sich zur Sorgfalt im Umgang mit Einrichtungen, Geräten und Räumen sowie einem sparsamen und ver-
nünftigen Einsatz der zur Verfügung gestellten Produkte und Materialien. Die Kursteilnehmer werden von der Schulleitung unterrichtet,
wie sie mit den zur Verfügung gestellten Materialen umzugehen haben.
Der Kursteilnehmer schliesst eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Swiss Education Company haftet nicht für Verluste und
Diebstahl in ihren Räumen sowie für allfällige weitere Schäden der Kursteilnehmer. Adressänderungen inkl. Namensänderungen sind
der Swiss Education Company umgehend zu melden. Sind Postzustellungen oder Mitteilungen infolge fehlerhafter oder falscher Ad-
resse nicht möglich, wird jede Verantwortung abgelehnt. Ferner wird auch der Abschluss einer Annullierungsversicherung für Veranstal-
tungen wie Kurse, Seminare und Fortbildungen empfohlen.
Die Kursteilnehmer befolgen im Sinne eines geordneten Schulbetriebes auch die mündlichen Anweisungen der Fachlehrer und der
Schulleitung. Nach jeder Benützung der Räume sind diese nach Anweisung der Fachlehrer oder der Schulleitung aufzuräumen und zu
reinigen.
10. Modelle
Die Behandlung von Modell-Kunden ist für Beauty-Kurse und -Seminare obligatorisch, da der praktische Teil integraler Bestandteil der
Aus- bzw. Weiterbildung ist. Ausserdem müssen die Kursteilnehmer bis zur praktischen Abschlussprüfung in der Lage sein, speditiv und
genau zu arbeiten, was eine regelmässige Teilnahme an den praktischen Übungen erforderlich macht.
Die Modelle werden im Normalfall durch Swiss Education Company organisiert. Der Kursteilnehmer hat aber die Möglichkeit, selbst ein
Modell mitzubringen. Für die praktischen Prüfungen inkl. praktischen Abschlussarbeiten (z.B. Modeschau im Rahmen der Modedesign
Ausbildung) müssen die Modelle durch den Kursteilnehmer gemäss den Vorgaben des Prüfungsreglements organisiert werden.
Das Entgelt für die stark vergünstigen Beauty-Dienstleistungen an den Modellen steht Swiss Education Company zu und dient primär
der Deckung der variablen Kosten für Inserate, Online-Kampagnen, Strom, Verbrauch von Beauty-Produkten etc. Die Preise für die
Dienstleistungen an Beauty-Modellen sind auf der Webseite von Hair & Beauty Studio (https://hair-and-beauty-studio.ch) publiziert und
für alle internen und externen Kunden anwendbar. Kein Entgelt ist aber erforderlich, wenn sich ein Kursteilnehmer in seiner eigenen
Klasse als Modell zur Verfügung stellt. Bei Modellen, welche die Kursteilnehmer selbst mitbringen, werden lediglich CHF 20 pro Farb-
tube für Coiffeur-Dienstleistungen in Rechnung gestellt.
11. Schulfreie Tage
An den offiziellen Feiertagen der Stadt Zürich (relevant für Kurse in Zürich) bzw. der Stadt Lausanne (relevant für Kurse in Lausanne)
sowie am Ostersamstag ist der Schulbetrieb eingestellt. Ferner ruht der Schulbetrieb während den Sommerferien für 2 Wochen und
während Weihnachten/Neujahr für 2 Wochen. Swiss Education Company veröffentlicht die schulfreien Tage auf ihrer Webseite.
12. Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen
Der Kursteilnehmer erklärt sich mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen einverstanden, welche wäh-
rend des Kurses, an Prüfungen und an Modeschauen der Swiss Education Company entstehen. Swiss Education Company besitzt die
Rechte an den Fotos und Videoaufnahmen und kann diese u.a. für Werbezwecke und Promotionen verwenden bzw. in einer Online-
Galerie veröffentlichen. Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung kann der Kursteilnehmer keine Rechte (z. B. Entgelt) ableiten. Diese
Einverständniserklärung ist gegenüber der Swiss Education Company und deren Fotografen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wider-
rufbar. Im Falle des Widerrufs wird Swiss Education Company die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernen.
13. Datenschutz
Der Kursteilnehmer erklärt sich mit der erforderlichen Bearbeitung seiner Personendaten durch Swiss Education Company im Rahmen
der Aus- bzw. Weiterbildung einverstanden. Swiss Education Company hält die Datenbearbeitungsgrundsätze ein, sorgt für angemes-
sene Datensicherheit und gewährt auf Verlangen Informations- und/oder Auskunftsrechte.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen in
rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Bei Widersprüchen zwischen den unterschiedlichen Sprachfassungen der
vorliegenden AGB gilt die deutsche Version als massgebend. Im Weiteren sind die Anmeldeformulare/Verträge mit den AGB jederzeit
auf den Webseiten von Swiss Education Company in Deutsch und in der gewählten Kurssprache abrufbar.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich. Es ist schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anwendbar.